Handbuch zur Personalauswahl in der modernen Verwaltung.

Praxisberichte -Entscheidungshilfen - Checklisten

2.2.1
  Anforderungsprofil als Ausgangspunkt
2.2.1.1
  Die Anforderungsmerkmale im Einzelnen
2.2.1.2
  Anforderungen an Anforderungsmerkmale
2.2.1.3
  Von den Anforderungsmerkmalen zum Anforderungsprofil

2.2.1   Anforderungsprofil als Ausgangspunkt

Eine qualifizierte, leistungsorientierte und gerechte Stellenbesetzung ist nur möglich, wenn - ausgehend von den Aufgaben, die auf einer Stelle zu erfüllen sind - vorab verbindlich festgelegt wird, welche Anforderungen von der Stelleninhaberin bzw. dem Stelleninhaber wie zu erfüllen sind, damit sie bzw. er bei der Aufgabenwahrnehmung erfolgreich ist. Die wichtigsten Anforderungen werden entsprechend ihrer Bedeutung für die Stelle in einem Anforderungsprofil zusammengefasst. Anforderungsprofile geben somit „Auskunft über die erfolgskritischen Anforderungen einer Stelle und deren relativen Gewichtungen untereinander“ [1]. Sie bieten einen Anhaltspunkt zur Orientierung, welche der Bewerberin bzw. welcher Bewerber für die zu besetzende Stelle geeignet sein könnten, bedeuten jedoch nicht, dass nur bei Erfüllung aller Anforderungsmerkmale eine Zusage gerechtfertigt ist. Wichtig ist jedoch, dass zumindest die für die Stelle erforderlichen Mindestanforderungen erfüllt sind. Kann eine Bewerberin bzw. ein Bewerber zusätzlich noch die wünschenswerten Anforderungen abdecken, scheint sie oder er in hohem Maße für die Stelle geeignet zu sein.

Die Anforderungen beziehen sich dabei zum einen auf die beruflichen Qualifikationen und Vorerfahrungen (die Fach- und Methodenkompetenz), zum anderen auf die Anforderungen im Sinne von Verhaltensmerkmalen (die sozialen und persönlichen Kompetenzen). Zu diesen „stellenbezogenen“ Anforderungen kommen die nicht arbeitsplatzbezogenen sogenannten „Schlüsselkompetenzen“ [2] hinzu, die sich aus übergeordneten, längerfristigen Verwaltungszielen sowie den Umfeldveränderungen ergeben.

Zum Anfang

2.2.1.1 Die Anforderungsmerkmale im Einzelnen

Bei den Anforderungsmerkmalen können folgende (unterschiedliche) Kompetenzen unterschieden werden:

Unter die formalen Voraussetzungen fallen die erforderlichen Ausbildungen und Erfahrungen, die notwendig sind, um als potentielle Stelleninhaberin bzw. als potentieller Stelleninhaber in Frage zu kommen. In der öffentlichen Verwaltung sind dabei aufgrund des Dienstrechts insbesondere auch die spezifischen Laufbahnvoraussetzungen zu berücksichtigen.

Unter Fachkompetenzen werden die fachspezifischen und fachübergreifenden Kenntnisse und Fertigkeiten, gefasst, die vorhanden sein müssen, um die Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können.

Als Methodenkompetenzen werden die Fähigkeiten beschrieben, Verfahrensweisen zur Planung, Durchführung und Kontrolle situationsgerechter Problemlösungen bereichsbezogen – aber auch bereichsübergreifend – einzusetzen (wie beispielsweise Projektmanagement, Zielvereinbarungstechniken).

Der Begriff Sozialkompetenz bezieht sich auf die Fähigkeiten einzelner Personen, erfolgreich mit anderen zu kommunizieren bzw. zu kooperieren. Sozialkompetenzen spielen immer eine Rolle in der Interaktion mit anderen Personen - beispielsweise Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Durchsetzungsfähigkeit, Verhandlungsgeschick.

Der Begriff persönliche Kompetenz beschreibt die intellektuellen Fähigkeiten, Interessen und Einstellungen, die zur Aufgabenerfüllung sowie zur Entwicklung von (Arbeits-)Einstellung, Werten und Motivation und der Entfaltung eigener Begabungen erforderlich sind [3].

Die sogenannten Schlüsselqualifikationen liegen gewissermaßen quer zu diesen Kompetenzbereichen. Sie sind nicht arbeitsplatzbezogen und befähigen eine Mitarbeiterin und einen Mitarbeiter bzw. eine Führungskraft, sich auf viele sehr unterschiedliche Anforderungen einzustellen und sie erfolgreich zu bewältigen (z.B. durch Lernbereitschaft, Initiative, Problemlösungsfähigkeit).

Zum Anfang

2.2.1.2 Anforderungen an Anforderungsmerkmale

Anforderungsmerkmale sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

Zum Anfang

2.2.1.3 Von den Anforderungsmerkmalen zum Anforderungsprofil

Es empfiehlt sich, die Entwicklung des konkreten Anforderungsprofils (d.h. die Konkretisierung und Gewichtung der einzelnen Anforderungsmerkmale) im Rahmen einer Arbeitsgruppe [5] vorzunehmen, der mindestens die Teilnehmer/innen der Auswahlkommission angehören. Darüber hinaus sollten sie im jeweiligen Bereichen selbst vorgenommen werden. Ausgangspunkt der Vorgehensweise zur Erstellung eines Anforderungsprofils sind dabei die Aufgaben, die die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber gegenwärtig bzw. zukünftig zu erledigen hat. Arbeitsplatzbeschreibungen liefern erste wichtige Informationen. Nachfolgenden werden dann jeder Aufgabe die dabei auszuführenden Tätigkeiten zugeordnet. Dabei wird jede Aufgabe unabhängig von der anderen behandelt, so dass Tätigkeitsüberschneidungen und Doppelnennungen möglich sind.

Wichtig und hilfreich kann hierzu insbesondere die Beantwortung folgender Fragen sein:

Aus der Analyse der Aufgabenstruktur leitet sich ab, welche Fachkenntnisse und Fähigkeiten das Aufgabengebiet bei den entsprechenden Tätigkeiten erfordert. Eine Tätigkeit sagt immer nur etwas darüber aus, was jemand tun muss, nicht jedoch, wie er es tun soll. Daher wird in einem nächsten Schritt die Frage gestellt, mit welchen Verhaltensweisen die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber die auszuführende Tätigkeiterfolgreichbewältigt. Die Frage nach den Verhaltensweisen führt unmittelbar zu den Anforderungen, die dann – unabhängig von den Tätigkeiten – einer Anforderungsübersicht [7] mit einzelnen „Kompetenzbereichen“ zugeordnet werden.

Ein Beispiel für eine Anforderungsübersicht für Führungskräfte [8]

Sozialkompetenz Methodenkompetenz
  • Prozesssteuerungsfähigkeit
  • Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterinformation und -beteiligung
  • Konfliktfähigkeit
  • Kooperationsfähigkeit
  • Fähigkeit, motivationsbehindernde Faktoren zu beseitigen
  • Fähigkeit, Personalentwicklungs- und Lernprozesse zu gestalten
  • Vertrauen schaffen
  • Zielvereinbarungstechniken
  • Managementtechniken (z.B. Projektmanagement)
  • Handlungsfolgen abschätzen und bewerten
  • Qualitätsmanagementfähigkeit

 

Persönliche Kompetenz Fachkompetenz
  • Ganzheitliches und konzeptionelles Denkvermögen
  • Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
  • Eigenverantwortung und Selbstkontrolle
  • Persönliche Integrität
  • Grundkenntnisse des Neuen Steuerungsmodells
  • Betriebswirtschaftliche (kaufmännische) Grundkenntnisse
  • Fachwissen in Abhängigkeit der jeweiligen Aufgabenstellung
  • Grundkenntnisse aus den bisherigen Querschnittsbereichen

 

Nach Festlegung der Anforderungskriterien und deren Zuordnung in der Anforderungsübersicht müssen diese in beobachtbare Verhaltensweisen „umgesetzt“ („operationalisiert)“ werden, um in einem späteren Schritt [9] die Fähigkeiten (das Befähigungsprofil) einer Person mit dem Anforderungsprofil  abgleichen zu können.

So kann beispielsweise das Anforderungsmerkmal „Konfliktfähigkeit“ daran gemessen werden, ob eine Person

Das Anforderungsmerkmal „Kooperationsfähigkeit“ könnte daran gemessen werden, ob eine Person

Das Anforderungsmerkmal „Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beteiligen“ kann daran gemessen werden, ob eine Person

Da nicht alle Anforderungsmerkmale für jede Stelle gleich wichtig sind, sondern ihre Bedeutung von Stelle zu Stelle variiert, ist eine Gewichtung der aufgeführten Merkmale erforderlich. Nur so lässt sich eine Anforderungsübersicht in ein stellenbezogenes Anforderungsprofi lverwandeln. Hilfreich für die Gewichtung kann auch die Beantwortung der Frage sein, welche der erforderlichen Anforderungsmerkmale bereits zu Beginn erfüllt sein müssen (erhält mehr Gewicht) und bei welchen die Stelleninhaberin bzw. der Stelleninhaber die für die Erfüllung der Anforderungen notwendigen Kompetenzen noch kurz- oder mittelfristig erwerben kann.

Die Gewichtung kann anschließend beispielsweise mittels einer 5-stufigen Skala vorgenommen werden:

5 - unabdingbare Voraussetzung
4 - sehr wichtig
3 - wichtig
2 - weniger wichtig
1 - unwichtig;

oder in einer vereinfachten 3-stufigen Skala:

3 - sehr wichtig
2 - wichtig
1 - unwichtig

Das Anforderungsprofil ist eine zwingende Voraussetzung für ein qualifiziertes Auswahlverfahren. Gleichzeitig liefert es aber auch eine Grundlage für unterschiedliche Bausteine eines modernen Personalmanagements, wie Einführungsprogramme für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Beurteilungssysteme, Personalentwicklungsmaßnahmen, Feedback-Prozesse, Mitarbeitergespräche und die Personalplanung.


[1] Jetter, Wolfgang: Effiziente Personalauswahl – Durch strukturierte Einstellungsgespräche die richtigen Mitarbeiter finden, Stuttgart 1996, S. 49
[2] Lang, Rudolf, W.: Schlüsselqualifikationen, München 2000
[3] Vgl. hierzu auch Kapitel 1.2
[4] Vgl. KGSt-Bericht 15/1992: Personalauswahl, S. 17
[5] Vgl. Kapitel 2.2.3
[6] Hilfreich kann hierbei die Beantwortung der Frage sein, in welchen Situationen und wodurch sich erfolgreiche von weniger erfolgreichen Stelleninhaberinnen bzw. –inhabern unterscheiden.
[7] Erst durch eine entsprechende Gewichtung der einzelnen Merkmale wird aus der Anforderungsübersicht ein Anforderungsprofil.
[8] Vgl. KGSt-Bericht 3/2000, S. 65
[9] z.B. im stru
kturierten Auswahlgespräch oder einem ergänzenden Auswahlinstrument; vgl. hierzu Kapitel 3