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Um die Frage beantworten zu können, welche Anforderungen an ein/n
Personalentwickler/in gestellt werden, gilt es zunächst, einen
Blick auf die Aufgaben und Tätigkeiten zu werfen.
Diese liegen vor allem in der
- Entwicklung von Konzepten (sowohl eines Rahmenkonzepts als
auch von Teilkonzepten (z.B. zur Einführung von Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen,
zur Heranbildung von Führungskräften und zur Gesundheitsförderung);
- Gestaltung von Maßnahmen (z.B. Organisation und Durchführung
von Fortbildungsveranstaltungen, Organisation von Coachings);
- Gestaltung von Prozessen (z.B. Moderation von Auswahlverfahren,
von Qualitätszirkeln, Sicherstellen der Beteiligung von Interessenvertretungen);
- Beratung (z.B. zur Auswahl geeigneter Personalentwicklungsinstrumente);
- Koordination und Vernetzung der einzelnen PE-Aktivitäten.
Diese breite Aufgabenpalette - die sowohl in großen als auch
in mittelgroßen bzw. kleinen Verwaltungen anfällt (wenngleich
mit unterschiedlicher Schwerpunktsetzung) macht deutlich, dass an die
Personalentwicklungsberater/in umfangreiche Anforderungen gestellt werden.
Bei der Frage nach den formalen Voraussetzungen herrscht die
Meinung vor, dass die Voraussetzungen für den gehobenen Dienst
sowie praktische Erfahrungen im öffentlichen Dienst vorliegen müssen.
Je nach Größe der Verwaltung und Umfang der strategischen
Anteile bei der Aufgabenstellung werden auch die Voraussetzungen für
den höheren Dienst gefordert - vorzugsweise ein Hochschulstudium
im Bereich der Sozial- oder Geisteswissenschaften, der Wirtschaftswissenschaften
oder der Psychologie. Manche Verwaltungen halten ein Jurastudium für
das Geeignetste.
Die praktische Erfahrung zeigt, dass es weniger auf die Fachrichtung
der Berufsausbildung als vielmehr auf die dabei entwickelten Fähigkeiten
ankommt, sich auf neue Situationen einlassen, sie analysieren und Handlungsbedarfe
erkennen, und durch eine hohe Reflexionsfähigkeit das eigene Handeln
(mit seinen Folgen) weiterentwickeln und an neue Herausforderungen anpassen
zu können. Dazu gehört ebenso ein hohes Maß an Kommunikations-
und Konfliktfähigkeit.
Als zentrale Anforderungen für eine erfolgreiche Wahrung der Personalentwicklungsaufgaben
haben sich im Rahmen von zahlreichen Seminaren und entsprechenden Lehrgängen
für und mit Personalentwicklungsberater/inne/n vor allem folgende
herausgestellt:
| Soziale
Kompetenz |
Persönliche
Kompetenz |
- Kommunikationsfähigkeit
- Konflikt- und Kritikfähigkeit
- Kooperations-/Teamfähigkeit
- Kundenorientierung
- Verhandlungsgeschick
- Offenheit
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- Lernfähigkeit/Flexibilität
- Konzeptionelle Fähigkeiten
- Engagement/Eigeninitiative
- Ganzheitliches Denken/Handeln
- Innovationsfähigkeit/Kreativität
- Persönliche Stabilität/Integrität
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| Methodische
Kompetenz |
Fachliche
Kompetenz |
- Moderations-/Präsentationsfähigkeit
- Organisationsfähigkeit
- Projektmanagementfähigkeit
- Prozesssteuerungsfähigkeit
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- Kenntnisse der Personalentwicklungs-instrumente und -prozesse
- Grundkenntnisse Arbeits-/Dienstrecht
- Kenntnisse kommunaler Strukturen
- Kenntnisse des eigenen Bereichs
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Die Ergänzung bzw. Streichung einzelner Kompetenzen sowie deren
entsprechende Gewichtung muss jedoch aufgrund der konkreten Aufgabenstellungen
jeweils vor Ort individuell vorgenommen werden.
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